Geld zurück bei Zugverspätungen
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Die Entschädigungszahlungen der Deutschen Bahn an Fahrgäste haben sich in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt. In vielen Fällen haben Reisende bei Zugausfällen oder Verspätungen Anspruch auf Entschädigung.
Quelle: Silas Stein/dpa
Wenn Bahnreisende erwarten können, dass ihr Zug den Zielbahnhof mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten erreichen wird, verfällt die Zugbindung. Betroffene dürfen dann den nächstbesten, aber auch spätere Züge nehmen und sind nicht mehr an eine bestimmte Route gebunden. Wer einen teureren Zug nimmt (zum Beispiel statt des Regionalexpresses einen ICE), muss zunächst ein neues Ticket kaufen oder einen Aufpreis zahlen. Das bezahlte Geld kann er sich später aber wieder erstatten lassen. Länder-Tickets, das Schönes-Wochenende-Ticket und das Quer-durchs-Land-Ticket sind von der Regelung ausgenommen. Als Beleg für entsprechende Verspätungen gelten beispielsweise die Angaben im Internet, in der Bahn-App, auf den Anzeigetafeln und in den Durchsagen.
Wer mit einer Verspätung von mehr als einer Stunde am Ziel ankommen dürfte, kann sich entscheiden, die Reise gar nicht erst anzutreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen. Bahnreisende, die schon unterwegs sind, können die Reise abbrechen und sich einen Anteil des Preises auszahlen lassen - oder zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und den gesamten Preis zurückfordern. Wer sich entschließt, trotzdem weiterzufahren, hat Anrecht auf Erstattung eines Viertels des Fahrtpreises. Ab zwei Stunden Verspätung ist es die Hälfte. Für Zeitkarten und regionale Angebote gibt es Pauschalen.
Um eine Entschädigung zu bekommen, müssen sich Betroffene ein Fahrgastrechte-Formular besorgen und ausfüllen. Das Formular wird manchmal im Zug ausgeteilt, ansonsten bekommen die Fahrgäste es an der Information, im Reisezentrum oder im Internet zum Selbstausdrucken. Anschließend müssen sie es zusammen mit der Fahrkarte oder einer Kopie bei einem Reisezentrum der Bahn abgeben, oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main schicken. Das Servicecenter hat dann 28 Tage Zeit, den Antrag zu bearbeiten.
Kunden können Entschädigungen noch bis zu einem Jahr nach der Verspätung verlangen. Die Bahn empfiehlt, sich die Verspätung von einem Schaffner oder dem Personal an einer Information auf dem Formular bestätigen zu lassen. Bei Zeitkarten sowie Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung ist das Pflicht. In den letzten beiden Fällen muss die Originalfahrkarte eingereicht werden. Entschädigungsbeträge von weniger als vier Euro werden nicht ausgezahlt. Wer mit einer Entscheidung des Servicecenters nicht einverstanden ist, kann sich an eine Schlichtungsstelle wenden.
Kunden können Entschädigungen noch bis zu einem Jahr nach der Verspätung verlangen. Die Bahn empfiehlt, sich die Verspätung von einem Schaffner oder dem Personal an einer Information auf dem Formular bestätigen zu lassen. Bei Zeitkarten sowie Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung ist das Pflicht. In den letzten beiden Fällen muss die Originalfahrkarte eingereicht werden. Entschädigungsbeträge von weniger als vier Euro werden nicht ausgezahlt. Wer mit einer Entscheidung des Servicecenters nicht einverstanden ist, kann sich an eine Schlichtungsstelle wenden.
Haben Bahnreisende die 4,50 Euro für eine Reservierung investiert und fehlt dann der Wagen oder der ganze Zug fällt aus, so können sie sich das Geld wieder zurückholen. Dafür müssen sie das Fahrgastrechte-Formular sowie Originale des Fahrscheins und der Reservierung einreichen.
Wem das dauernde Ausfüllen der Formulare zu aufwendig ist, der kann auf externe Dienstleister im Internet zurückgreifen, die die Entschädigung für einen einfordern. Allerdings kostet das Geld.
Quelle: AFP
Quelle: AFP
Kosten für Taxi und Hotel
Wer auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen muss, um noch zum Ziel zu kommen, kann die Kosten dafür bis zu einer Höhe von 80 Euro unter bestimmten Bedingungen von der Bahn zurückfordern. So muss die planmäßige Ankunftszeit zwischen 00.00 und 05.00 Uhr liegen und der Zug mindestens eine Stunde Verspätung haben. Alternativ haben Kunden Ansprüche, wenn die letzte planmäßige Verbindung des Tages ausfällt.
Wer auch mit dem Taxi nicht mehr nach Hause kommt, dem zahlt die Bahn die Übernachtung. Sie erstattet die Kosten aber nur, wenn sie kein anderes Reisemittel oder eine eigene Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen kann. Deshalb sollten Bahnreisende immer vorab mit dem Servicepersonal sprechen. Anschließend müssen die Betroffenen ihre Kosten per Fahrgastrechteformular und beigelegtem Originalfahrschein und Originalquittungen einfordern.
Mit Material von ZDF, afp & dpa