Prof. Friedhelm Hufen: "Nutzungsmöglichkeit erlaubt Beitrag"

Prof. Friedhelm Hufen:"Nutzungsmöglichkeit erlaubt Beitrag"

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Prof. Friedhelm Hufen von der Universität Mainz zum Rundfunkurteil des BVerfG

Der Rundfunkbeitrag ist weitgehend verfassungsgemäß. "Die Möglichkeit, etwas zu nutzen, reicht schon aus, um einen Beitrag zu erheben", sagt Prof. Hufen von der Universität Mainz.