Die Bundestagswahlen sind Inklusiv
von Svenja Dohmeyer
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Seit 2019 darf auch Menschen mit einer starken psychischen Beeinträchtigung das Wahlrecht nicht mehr entzogen werden – das Wahlrecht ist inklusiv.
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Seit 2019 darf auch Menschen mit einer starken psychischen Beeinträchtigung das Wahlrecht nicht mehr entzogen werden – das Wahlrecht ist inklusiv.