Die Bundestagswahlen sind Inklusiv

Die Bundestagswahlen sind Inklusiv

von Svenja Dohmeyer
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Eine Wahlhelferin hält im Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Landeshauptstadt München ein Wahlzettel in den Händen.

Seit 2019 darf auch Menschen mit einer starken psychischen Beeinträchtigung das Wahlrecht nicht mehr entzogen werden – das Wahlrecht ist inklusiv.