Schweinepest
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Aus Osteuropa kommend, rückt die Afrikanische Schweinepest (ASP) immer näher an Deutschland heran. Die Viruserkrankung befällt ausschließlich Wild- und Hausschweine und ist für diese meist tödlich.
Für Menschen ist die ASP-Infektion ungefährlich, da sie von Tier zu Tier oder indirekt zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen wird. Deshalb sollte das Virus nicht in unsere Nahrungskette gelangen.
Eine Einschleppung der Seuche nach Deutschland durch Wildschweine würde neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Bei einem Seuchenausbruch in einem Stall müssten alle Schweine im betroffenen Gebiet sowie im Umkreis getötet werden und die Bauern zusehen, wie ihre gesamten Tierbestände gekeult würden.
Im benachbarten Polen sind seit Jahresbeginn bei Schwarzwild fast 400 Fälle nachgewiesen worden, Tendenz weiter steigend. Deshalb haben einige Bundesländer in Deutschland bereits reagiert und Abschussprämien für Wildschweine ausgerufen. Jetzt hat auch die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Abwehr beschlossen, unter anderem die Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben.
Doch Experten wie Sven Herzog, Professor für Wildökologie und Jagdwirtschaft an der Technischen Universität Dresden, sind skeptisch: Wildschweine seien viel zu immobil, um das Virus zu verbreiten. In der Hauptsache sei der Mensch verantwortlich.
Eine Einschleppung der Seuche nach Deutschland durch Wildschweine würde neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Bei einem Seuchenausbruch in einem Stall müssten alle Schweine im betroffenen Gebiet sowie im Umkreis getötet werden und die Bauern zusehen, wie ihre gesamten Tierbestände gekeult würden.
Im benachbarten Polen sind seit Jahresbeginn bei Schwarzwild fast 400 Fälle nachgewiesen worden, Tendenz weiter steigend. Deshalb haben einige Bundesländer in Deutschland bereits reagiert und Abschussprämien für Wildschweine ausgerufen. Jetzt hat auch die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Abwehr beschlossen, unter anderem die Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben.
Doch Experten wie Sven Herzog, Professor für Wildökologie und Jagdwirtschaft an der Technischen Universität Dresden, sind skeptisch: Wildschweine seien viel zu immobil, um das Virus zu verbreiten. In der Hauptsache sei der Mensch verantwortlich.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Seit 2014 verbreitet sich der Virus in Osteuropa. Eine Infektion mit dem ASP-Virus führt bei den Tieren meist zu einer akuten und schweren, häufig tödlichen Erkrankung. Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung im Tiergesundheitsgesetz und der Schweinepest-Verordnung geregelt ist.
ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt. Das Virus ist deshalb für den Menschen als ungefährlich.
Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege zwischen den Tieren übertragen werden. Eine Übertragung ist zum einen über den direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren möglich, insbesondere über Blutkontakt oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere. Das Virus kann über mehrere Wochen bis Monate infektiös bleiben.
Eine besondere Rolle bei der Verbreitung des Virus spielen aber Lebensmittel, für deren Herstellung infizierte Tiere verarbeitet wurden. Das Virus kann auch in verarbeiteten Lebensmitteln, beispielsweise in Schinken, über mehrere Monate, in Gefrierfleisch sogar jahrelang, infektiös bleiben. Über den Transport solcher Lebensmittel kann der Erreger dann in zuvor ASP-freie Regionen gelangen. Durch die unsachgerechte Entsorgung von Lebensmittelresten können diese zudem von nicht-infizierten Tieren aufgenommen werden.
Darüber hinaus kann das Virus indirekt über verunreinigte Gegenstände (Werkzeuge, Fahrzeuge, Schuhe, Kleidung etc.) oder über verunreinigtes Futter übertragen werden. Hier spielt der Mensch als Träger von kontaminierten Schweineprodukten oder Materialien bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle. Transporter, die aus betroffenen Gebieten nach Deutschland zurückkehren, müssen deshalb die nach EU-Recht vorgeschriebene Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges nachweisen. Können sie das nicht, müssen sie die Reinigung und Desinfektion spätestens an der Grenze nachholen.
Eine besondere Rolle bei der Verbreitung des Virus spielen aber Lebensmittel, für deren Herstellung infizierte Tiere verarbeitet wurden. Das Virus kann auch in verarbeiteten Lebensmitteln, beispielsweise in Schinken, über mehrere Monate, in Gefrierfleisch sogar jahrelang, infektiös bleiben. Über den Transport solcher Lebensmittel kann der Erreger dann in zuvor ASP-freie Regionen gelangen. Durch die unsachgerechte Entsorgung von Lebensmittelresten können diese zudem von nicht-infizierten Tieren aufgenommen werden.
Darüber hinaus kann das Virus indirekt über verunreinigte Gegenstände (Werkzeuge, Fahrzeuge, Schuhe, Kleidung etc.) oder über verunreinigtes Futter übertragen werden. Hier spielt der Mensch als Träger von kontaminierten Schweineprodukten oder Materialien bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle. Transporter, die aus betroffenen Gebieten nach Deutschland zurückkehren, müssen deshalb die nach EU-Recht vorgeschriebene Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges nachweisen. Können sie das nicht, müssen sie die Reinigung und Desinfektion spätestens an der Grenze nachholen.
Das ASP-Virus befällt vor allem Wildschweine in Afrika und kann vor Ort auf Hausschweine übertragen werden. Im Jahre 2007 wurde das ASP-Virus aus Afrika nach Georgien eingeschleppt und hat sich seither über Armenien, Aserbaidschan, die Russische Föderation, die Enklave Kaliningrad und Moldawien ausgebreitet. Anfang 2014 erreichte die Tierseuche die Europäische Union mit ersten Fällen im Baltikum und in Polen. 2017 wurden auch in der Tschechischen Republik und in Rumänien zahlreiche ASP-Fälle bei Wildschweinen sowie Ausbrüche bei Hausschweinen festgestellt.
Für EU-Länder, die von der ASP betroffen sind, wurden auf europäischer Ebene sogenannte Verbringungsregelungen festgelegt: Danach ist es grundsätzlich verboten, lebende (Wild)Schweine sowie (Wild)Schweinefleischerzeugnisse aus Restriktionszonen, also Zonen in denen das ASP Virus aktuell nachweisbar ist oder bis vor kurzem nachweisbar war, in andere Länder der Europäischen Union zu bringen. (Durchführungsbeschluss (EU) 2014/709).
Erkrankte Tiere zeigen sehr schwere Symptome wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme. Durchfall und Blutungsneigung können ebenfalls auftreten. Daneben haben die Tiere teilweise eine verringerte Fluchtbereitschaft oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Das ASP-Virus führt in nahezu allen Fällen, innerhalb von sieben bis zehn Tagen, zum Tod des Schweins. Zwischen Infektion und ersten Krankheitserscheinungen liegen in der Regel vier Tage, es können aber auch bis zu 15 Tage sein.
Wer aus Osteuropa nach Deutschland kommt, darf mitgebrachte Wurst- und Fleischwaren nicht unachtsam am Straßenrand wegwerfen. In den Produkten kann der Erreger stecken, der dann wiederum Wildschweine infiziert, wenn sie diese Abfälle fressen. Auf diese Weise kann der Erreger oft über Hunderte Kilometer transportiert werden. Lebensmittelreste müssen deshalb so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind, am besten in fest verschlossenen Müllbehältern.
Auch bei Jagdreisen nach Osteuropa ist höchste Vorsicht geboten. Sämtliche Gegenstände, die bei der Jagd genutzt wurden (zum Beispiel Gummistiefel, Wildwannen, Messer, Fahrzeuge), müssen gereinigt und desinfiziert werden. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen und von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten.
Auch bei Jagdreisen nach Osteuropa ist höchste Vorsicht geboten. Sämtliche Gegenstände, die bei der Jagd genutzt wurden (zum Beispiel Gummistiefel, Wildwannen, Messer, Fahrzeuge), müssen gereinigt und desinfiziert werden. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen und von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten.
Wird ASP bei einem Wildschwein nachgewiesen, wird ein sogenannter gefährdeter Bezirk festgelegt und eine Pufferzone eingerichtet, die nicht von der Tierseuche betroffen ist. Das Verbringen von Hausschweinen und Schweinefleischerzeugnissen aus diesen Gebieten ist dann grundsätzlich verboten.
Außerdem wird eine zeitlich begrenzte Jagdruhe mit sich anschließender verstärkter Bejagung angeordnet. Alle erlegten oder verendeten Tiere müssen veterinärmedizinisch untersucht werden. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen, zum Beispiel die zentrale Sammlung der Eingeweide erlegter Wildschweine.
Beim Ausbruch von ASP in Hausschweinebeständen müssen alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es werden großflächige Sperrbezirke in einem Radius von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb und Beobachtungsgebiete in einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten ist das Transportieren von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den dort gelegenen Betrieben untersagt.
Außerdem wird eine zeitlich begrenzte Jagdruhe mit sich anschließender verstärkter Bejagung angeordnet. Alle erlegten oder verendeten Tiere müssen veterinärmedizinisch untersucht werden. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen, zum Beispiel die zentrale Sammlung der Eingeweide erlegter Wildschweine.
Beim Ausbruch von ASP in Hausschweinebeständen müssen alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es werden großflächige Sperrbezirke in einem Radius von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb und Beobachtungsgebiete in einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten ist das Transportieren von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den dort gelegenen Betrieben untersagt.
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (Redaktionelle Zusammenfassung: Jonas Helm)
Landwirtschaft (Redaktionelle Zusammenfassung: Jonas Helm)