Tipps vor Abgabe ans Finanzamt:So gibt's Geld zurück bei der Steuererklärung
Sie kostet jedes Jahr wieder Überwindung: die Steuererklärung. Dabei kann sich der Aufwand lohnen. Denn oft lassen sich viel mehr Dinge von der Steuer absetzen, als man glaubt.
Im Schnitt bekommen Steuerzahler 1.072 Euro vom Finanzamt zurückerstattet – es lohnt sich also, eine Steuererklärung zu machen. Spätester Abgabetermin für die Erklärung für 2022: 2. Oktober 2023.
20.09.2023 | 2:33 minSei es eine Firmenfeier, eine Zahnspange oder ein Geburtsvorbereitungskurs - es gibt so einige Dinge, die sich von der Steuer absetzen lassen. Die Zeit drängt, bis zum 2. Oktober 2023 müssen Steuerzahlende ihre Steuererklärung für das Vorjahr beim Finanzamt abgeben. Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bei der Erklärung, verlängert sich die Frist bis zum 31. Juli 2024.
Rund die Hälfte aller Steuerzahlenden ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung anzufertigen. Die andere Hälfte kann sie freiwillig einreichen. Der Aufwand zahlt sich aus: Laut Statistischem Bundesamt lag die Rückzahlung 2019 im Schnitt bei 1.095 Euro.
Absetzen lässt sich überraschend viel.
Betriebsfeier bis Bildungsurlaub
Wer zum Beispiel ein Dienstjubiläum oder eine bestandene Prüfung im Betrieb feiert, kann die Aufwendungen steuerlich als Werbungskosten (Anlage N) geltend machen. Wichtig: Die Feier muss aus einem beruflichen Grund erfolgen, nur die Ausgaben für Kolleg*innen oder Kund*innen sind absetzbar, und die Kosten sollten sich im Rahmen halten. Es ist sinnvoll, eine Gästeliste zu erstellen - für den Fall, dass das Finanzamt nochmal genauer hinschauen will.
Auch ein Bildungsurlaub kann als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Das gilt sowohl für die reinen Kosten der Maßnahme als auch für An- und Abreisekosten, Übernachtung und Verpflegung. Unstrittig ist eine Erstattung in der Regel, wenn ein objektiv nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Weiterbildung besteht.
Problematischer gestaltet sich das bei Kursen, bei denen der berufliche Nutzen nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, etwa bei Sportangeboten oder Sprachkursen. Hier ist gegebenenfalls eine plausible Argumentation erforderlich, damit die Maßnahmen steuerlich berücksichtigt werden.
Gesundheitskosten: Medikamente, Brille, Hebamme
Medizinische Ausgaben können ebenfalls von der Steuer als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, dazu gehören etwa Ausgaben für:
- eine Hebamme
- einen Geburtsvorbereitungskurs
- Medikamente
- Kuren
- Zahnersatz
- Zahnspange
- Brille
Voraussetzung dafür ist, dass diese Kosten nicht schon von der Krankenkasse übernommen wurden und dass sie die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschreiten.
WISO zur Steuererklärung
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Zumutbare Eigenleistung unterschiedlich hoch
Die zumutbare Eigenbelastung ist unterschiedlich hoch und richtet sich nach dem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Bund der Steuerzahler
Die Grenze liegt bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und zusammengerechneten Einkünften von 40.000 Euro bei 1.046 Euro, rechnet der Bund der Steuerzahler vor. Erst Ausgaben, die darüber liegen, werden steuerlich berücksichtigt. Tipp: Im Internet gibt es Rechner, mit denen sich die individuelle zumutbare Eigenbelastung berechnen lässt.
Haustierbetreuung und Winterdienst
In der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" können handwerkliche und haushaltsnahe Dienstleistungen, der private Umzug sowie einige Posten der Nebenkostenabrechnung von der Steuer abgesetzt werden.
Dazu gehören auch Kosten für Services, die außerhalb der Wohnung beziehungsweise des Hauses erfolgen, aber noch im räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt stehen. "Steuerzahler sollten daher auch die Kosten für den Winterdienst, die Straßenreinigung oder für das Ausführen des Haustieres durch einen Tierbetreuer in der Steuererklärung angeben", empfiehlt der Bund der Steuerzahler.
Um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden, sollten die Angaben in der Steuererklärung möglichst konkret sein - also beispielsweise statt Krankheitskosten die genaue Behandlungsform, den Namen der Ärztin oder des Arztes sowie das Datum der Behandlung aufführen.
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